Verkehrsrecht

Der Bereich des Straßenverkehrsrechts umfasst die Beratung und Prozessführung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.


Wir beraten Sie, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz- und Schmerzens­geldansprüche aus einem 
Verkehrsunfallgeltend machen können und ob möglicherweise eine Mithaftung in Betracht zu ziehen ist. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der außergerichtlichen Regulierung eines erlittenen Verkehrsunfalls und der Schadensbezifferung gegenüber der gegnerischen Versicherung, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten An­sprüche.

Vom Verkehrsrecht umfasst ist neben der Unfallregulierung auch die Ver­teidigung in 
Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichen Bezügen. Die zahlenmäßig meisten Bußgeldverfahren betreffen Geschwindig­keits­über­tretungen, aber auch Rotlicht- und Parkverstöße. Hingegen sind typische Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug die Tatbestände des unerlaubten Entfernens vom Unfall­ort (sog. „Unfallflucht“), Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung sowie Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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